Yamaha hat die Namensrechte des E01 und der EC-05 beantragt. Die elektrischen Roller standen zum ersten Mal auf der Tokyo-Motorshow 2019 auf dem Display. Die Produktion der elektrischen Roller von Yamaha muss bald beginnen.
Die Tokyo-Motorshow ist oft die Szene von Konzepten, die Hersteller als Blick auf die Zukunft präsentieren. Natürlich passieren nicht alle Designs am Entwurfsstadium, aber der E01-Roller scheint die Endlinie erreicht zu haben. Der E02 – sagt das 50cc-Äquivalent – ohnehin nicht sowieso nicht.
Die Einzahlung von Rechten bedeutet, dass Yamaha vom 17. Mai 2021 den Namen E01 am Roller verwenden kann. Aber in einer Bedingung: Wenn jemand auf den Yamaha-Anspruch aufkommt, kann die Partei nicht fortgesetzt werden. Bisher sind noch keine Einwände angekommen.